Tipp
Autounfall! Was jetzt?
Es ist das Horrorszenario schlechthin: Sie sind auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen und werden in einen Autounfall verwickelt. Wissen Sie, was dann zu tun ist?
Wann muss die Polizei geholt werden?
In Deutschland ereignen sich täglich rund 7.200 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle. Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen. Bei kleineren Bagatellschäden mit eindeutigem Unfallverursacher kann es ausreichend sein, wenn die Beteiligten ihre Daten austauschen. Da heute fast jeder ein Smartphone in der Tasche hat, können Fotos des Schadens für die Versicherung selbst schnell aufgenommen werden. Wichtig sind dabei die Personalien, die Versicherungsdaten und Angaben zum Unfallhergang. Idealerweise sollten Zeugen angesprochen und um ihre Mitarbeit (inkl. Kontaktdaten) gebeten werden.
Bei schwereren Schäden ist es jedoch sinnvoll, die Polizei zu rufen, da es sonst Schwierigkeiten mit der Versicherung geben kann. Bei Personenschaden müssen die Polizei und gegebenenfalls die Hilfsdienste (Notruf 112) unbedingt benachrichtigt werden.Unfälle mit Personenschaden
Auch wenn es keine offensichtlichen Verletzungen gegeben hat, sollte die Polizei einen Unfallbericht erstellen. Dies ist wichtig, weil der am Unfall unschuldige Beteiligte ein Recht auf Schmerzensgeld hat. Stellt der Hausarzt z.B. erst am folgenden Tag eine leichte Gehirnerschütterung oder ein Schleudertrauma fest, ist der Polizeibericht wichtig für die gegnerische Versicherung. Detaillierte Informationen zu Schmerzensgeld, Autounfall und Co. bietet myright.de – im Ernstfall erhalten Geschädigte dort auch Hilfe bei einer eventuellen Klage.
Ob der Rettungsdienst benachrichtigt wird, hängt von der Schwere des Unfalls ab. Im Zweifelsfalle ist es immer sicherer, den Notruf zu alarmieren als davon auszugehen, dass es wohl nicht so schlimm ist. Bei schwereren Verletzungen sollten die Unfallbeteiligten Erste Hilfe leisten und den eigenen Verbandskasten im Kofferraum nutzen. Dieser ist übrigens genau wie das Warndreieck verpflichtend mitzuführen. Fehlt er, droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld (von sagenhaften 5€!)
Was tun, wenn der Unfallhergang nicht klar ist?
In manchen Fällen ist der Verursacher eindeutig zu ermitteln. Wer beispielsweise noch bei "dunkelorange" über die Kreuzung jagt und dabei das erste kreuzende Fahrzeug, das gerade Grün bekommen hat, erwischt, ist ebenso eindeutig Schuld, wie derjenige, der am Steuer eine Nachricht ins Smartphone tippt und dem Vordermann in den Kofferraum fährt. In anderen Fällen ist der Unfallhergang jedoch unklar und manchmal sind sogar beide Teilnehmer Schuld, z.B. wenn der Fußgänger unachtsam auf die Straße tritt und zugleich ein Autofahrer ohne wirklich acht zu geben, in diese Straße einbiegt. Dann helfen nur Zeugenaussagen. Auch für Streitigkeiten gilt, dass unbedingt die Polizei hinzugezogen werden muss, die die Zeugen befragt und Beweise wie Spuren auf der Fahrbahn sichert.
Was gar nicht geht: Fahrerflucht nach einem Unfall. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann nach §142 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden.